Für viele ist ein „praktisches“ Auto nicht gleichzeitig auch ein „schönes“ Auto. Wer bei der Anschaffung der optischen Gefälligkeit den Vorzug gegenüber der Alltagstauglichkeit gibt, kann in die Situation kommen, bei hilfsbereiten Freunden deren praktischeres Gefährt ausleihen zu wollen: Gegen Ersatz des Spritgeldes wird diese Hilfe selten versagt. Teuer – für beide Seiten –  kann es trotzdem werden. Zum Beispiel, wenn der Ausleiher zum Unfallverursacher wird. Die vertraglichen Individualisierungsmöglichkeiten der Kfz-Versicherer sind umfangreich, um einen passenden und v. a. kostengünstigen Versicherungsschutz ermöglichen zu können. Wer, um zu sparen, bspw. den Kreis der Fahrer einschränkt, sollte besser darauf verzichten, das Kfz zu verleihen.

Denn: Gehört der Ausleiher nicht zum Kreis der (mit)versicherten Fahrer und verursacht einen Unfall, so trägt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden, verlangt im Nachhinein allerdings vom Verleiher die Nachzahlung der Versicherungsbeiträge, die er gespart hatte, weil er sich als alleinigen Fahrer versichern ließ. Noch teurer kann es werden, wenn der Ausleiher mit einem nicht vollkaskoversicherten KfZ ein Unfall selbst zu verschulden hat: Hier wäre dem Verleiher der volle Schaden zu ersetzen. Weitere Kosten können entstehen, wenn der Verleiher Teile seiner Rabatte (Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung) verliert und für diesen finanziellen Verlust ebenfalls Schadensersatz vom Ausleiher verlangt.