Im Mittelpunkt der gastronomischen Tätigkeit steht immer die Zufriedenheit der Gäste

Die Betreiber von Hotels und Gaststätten sind in besonderem Maße für das Wohl ihres Gastes verantwortlich – und müssen auch für die ihm entstandenen Schäden haften. Dies beginnt bei in Obhut genommenen Kleidungsstücken oder Wertsachen und kann – im Ernstfall – bis zur Entschädigung für Personenschäden durch verdorbene Lebensmittel oder ungesicherte Gefahrenquellen (nasser Boden, Kerzen, scharfkantige Gegenstände) führen.

Gastronomen sind durch den Umgang mit großen Bargeldsummen auch einer erhöhten Gefahr durch Raub und Diebstahl ausgesetzt. Absicherungen für den Weg zur Bank oder beim nächtlichen Verlassendes Betriebs sollten zumindest für die finanziellen Ausfälle bestehen. Viele Versicherer bieten ihren Kunden eine solche Lösung. Sie sollten jedoch auf Nachtzeitklauseln und Versicherungssummen bzw. Sublimits achten.

Baur_03-1229Auch Kombinationen bei der Betriebshaftpflichtversicherung für Hotels mit angeschlossenem Restaurant, oder Gaststätten mit einem Schwerpunkt auf der Durchführung von Veranstaltungen, können zusammen und preisgünstig versichert werden. Prämiendifferenzen von bis zu 50% bei verschiedenen Anbietern sind am Markt keine Seltenheit – Ein Vergleich lohnt sich!