Alle Jahre wieder kommt es im Winter durch von LKW-Dächern herabfallende Eisplatten zu Unfällen und Sachschäden. Die teils mehrere Hundert Liter Wasser enthaltenden Platten entstehen durch gefrierenden Niederschlag und lösen sich leicht während der Fahrt. Insbesondere mit Planen bespannte Lkw sind hierfür „anfällig“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft  (GDV) weist darauf hin, dass laut Straßenverkehrsordnung jeder Fahrer überprüfen muss, ob sein Fahrzeug verkehrssicher ist. Wurde dies versäumt und entstanden durch herabfallende Eisbrocken Schäden an anderen Autos, so deckt dies die Kfz-Haftpflichtversicherung des LKW.  Betroffene Autofahrer sollten sich möglichst das Kennzeichen des Lastwagens, den Unfallort und die Unfallzeit notieren. Wird dies vor Schreck versäumt und ist der Lastwagen daher nicht zu ermitteln,  zahlt in diesem Fall die eigene Teilkaskoversicherung den Ersatz oder die Ausbesserung von Autoscheiben. Besteht eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese auch die darüber hinausgehenden Reparaturkosten.

Quelle: Pressemeldung des GDV vom 6. Februar 2015