Steigender Druck auf Unternehmen: Verbraucherschutzverbände sollen sie künftig wegen unzulässiger Datenerhebung (leichter) abmahnen und verklagen können. Zugleich sollen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbraucherfreundlicher werden. Das sieht ein vom Kabinett bereits beschlossener Gesetzentwurf vor.
Ohne Einwilligung von Verbrauchern erheben und verarbeiten Unternehmen Daten häufig zu Werbezwecken, um Marktforschung zu betreiben oder um Nutzerprofile zu erstellen. Ob vom Verbraucher bemerkt oder nicht: diese Datensammlung bzw. –verarbeitung stellt eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Verbraucher davor künftig besser zu schützen, in dem alle datenschutzrechtlichen Vorschriften als Verbraucherschutzgesetze gelten – das erleichtert es, bestehende Datenschutzgesetze durchzusetzen. Ohne eine Einwilligung des Verbrauchers ist die Datennutzung dann nicht mehr möglich. Keine Regel ohne Ausnahme: Unberücksichtigt bleiben Datenerhebungen und -verarbeitungen, die von Unternehmen ausschließlich dazu vorgenommen werden, um ihre Verträge mit dem Verbraucher oder gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass für Verbraucher künftig die Textform reicht, um zum Beispiel einen Vertrag zu kündigen – beispielsweise per E-Mail. Eine strengere Form, etwa die sogenannte Schriftform, bestehend aus Text und eigenhändiger Unterschrift, darf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr vereinbart werden. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Pressemeldung der Bundesregierung vom 4. Februar 2015