Über stattliche 599,3 Milliarden Euro verfügen die Deutschen in Form von Spareinlagen auf ihren Konten. Und auch wenn sie dafür kaum noch Zinsen bekommen, lassen sich Sparer zu Beginn eines Jahres gerne ihre Zinsen gutschreiben, so der Bundesverband Deutscher Banken. Er weist darauf hin, dass Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist in der Regel nur bis Ende Februar abgehoben werden können. Ansonsten liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Verfügungen nach diesem Termin behandeln die Kreditinstitute als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.

Quelle: Pressemeldung des Bankenverbands vom 3. Februar 2015